Alle Anfang September eingestellten Polizeianwärterinnen und -anwärter, die bisher noch kein
Gehalt bekommen haben, erhalten spätestens bis zum 6.Oktober eine Abschlagzahlung von 1800 Euro für die Monate
September und Oktober.
Das hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf deren Intervention hin zugesichert. Mit der Abschlagzahlung soll sichergestellt werden, dass die angehenden Polizeibeamten, die zum
Teil weit weg von ihrem Heimatort ausgebildet werden, die laufenden Kosten für Lebensunterhalt, Miete und Fahrten zum Arbeitsplatz decken können. Die GdP hat die Entscheidung begrüßt. „Wer den Polizeiberuf erlernt, muss sich auf seine Ausbildung
konzentrieren können, statt seinem Gehalt hinterherlaufen zu müssen“, sagte GdPVorstandsmitglied Volker Huß.
Verantwortlich für die verspätete Gehaltsauszahlung bei der Polizei ist die Einführung eines neuen Computerprogramms beim LBV. Die Datenerfassung wurde dadurch aufwendiger und langwieriger.
Die GdP erwartet, dass die Probleme mit der neuen Software spätestens bis zur Einstellung des nächsten Ausbildungsjahrgangs beseitigt sind. „Am 1. September 2011 werden in NRW nach den bisherigen Plänen der Landesregierung 1400 junge Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei eingestellt. Deren Namen stehen frühzeitig fest. Deshalb muss das Land in der Lage sein, ihnen von
Anfang an das vertraglich zugesicherte Gehalt auszuzahlen“, sagte Huß.
Düsseldorf.
Ein Teil der zum 1. September eingestellten Polizeianwärterinnen und -anwärter hat bislang kein Gehalt für den Monat September erhalten, obwohl die Gehälter bei der Polizei zu Monatsbeginn ausgezahlt werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat deshalb das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) aufgefordert, allen betroffenen jungen Polizeibeamten unverzüglich zumindest eine Abschlagzahlung auszuzahlen, damit sie ihre laufenden Kosten für Lebensunterhalt, Miete und Fahrten zum Ausbildungsort decken können.
“Viele junge Polizeianwärterinnen und -anwärter sind aus anderen Bundesländern nach NRW gekommen oder werden fern ab von ihren Heimatorten ausgebildet. Deshalb können sie nicht Monate auf die Auszahlung ihres Gehaltes warten,” erklärte GdP-Vorstandsmitglied Volker Huß. Inzwischen hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung gegenüber der GdP erklärt, dass die Auszahlung der Abschlagzahlung zügig erfolgen wird. “Wir werden darauf drängen, dass die Zusage jetzt auch vor Ort eingelöst wird”, betonte Huß. “Das Land erwartet viel von den angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten. Deshalb haben die jungen Menschen, die sich für den Polizeiberuf entschieden haben, auch ein Recht, dass sie von Anfang an bei ihrer Arbeit bei der Polizei materiell abgesichert sind.”
Sollte es erneut zu Verzögerungen bei den Abschlagzahlungen kommen, wird die GdP die ausstehende Gehaltszahlung an die angehenden Polizisten zu einem politischen Thema machen, kündigte Huß an.
Düsseldorf.
Die knapp 50 angehenden Polizeibeamten, die in diesem Sommer ihre Abschlussprüfung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) nicht bestanden haben, müssen kein ganzes Jahr warten, um ihre Prüfung zu wiederholen, sondern erhalten bereits Anfang 2011 eine zweite Chance, ihre Ausbildung zu beenden. Das hat das Innenministerium auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei (GdP) entschieden. „Wir brauchen in den Wachen jede Kollegin und jeden Kollegen, um die immer größer werdenden Löcher zu stopfen. Deshalb ist es gut, dass die unsinnige Wartezeit für die Wiederholungsprüfung jetzt vom Tisch ist“, sagte der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter.
In diesem Jahr ist die Personalnot bei der Polizei besonders groß, weil die noch von der alten Landesregierung beschlossene Heraufsetzung der Einstellungszahlen von 500 auf 1100 Polizeianwärter erst ab September 2011 greift. Erst dann steht der erste einstellungsstarke Jahrgang nach Ende des dreijährigen Studiums für den aktiven Polizeidienst zur Verfügung.
2008 ist das Diplomstudium Polizeivollzugswesen zudem auf einen Bachelor-Abschluss umgestellt worden. Die Polizeianwärterinnen und -anwärter, die in diesem Jahr durch die Abschlussprüfung gefallen sind, können deshalb nicht einfach ein Jahr an ihr Studium anhängen. Sie sollen statt dessen in gesonderten Kompaktkursen auf die Prüfung vorbereitet werden. Auch das hatte die GdP zuvor gefordert.
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