Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin 01.09.2012 ist der 03.11.2011, 24 Uhr!
Weitere Informationen unter www.polizei.nrw.de/beruf
Bewerbungsschluss für den Einstellungstermin 01.09.2012 ist der 03.11.2011, 24 Uhr!
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So oder so ähnlich dürfte wohl die Meinung der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter über den nun bekanntgewordenen MIK-Erlass zum außerdienstlichen Unfallschutz aussehen.
Nach diesem Erlass sind die Ausbildungsbehörden nun angehalten, für außerdienstlich erlittenen Unfallschaden nicht mehr in Leistung zu treten - wohlgemerkt bei genehmigten sportlichen Aktivitäten. So sind bsw. Laufen, Radfahren oder Ju-Jutsu im Sportverein nicht mehr vom Dienstunfallschutz abgedeckt.
Das MIK formuliert auf den Internetseiten der Polizei: „Ein 8-Stunden-Tag im Streifenwagen […] kann blitzschnell “Ernstfall” werden, der höchste Konzentration und Einsatzbereitschaft verlangt. Deshalb suchen wir Bewerberinnen und Bewerber mit einer guten körperlichen Fitness und legen Wert darauf, dass diese auch bewahrt wird.“
Nach unserer Einschätzung sieht Fairness so aus: - Berechtigte Forderungen des Dienstherrn - Berechtigte Gewährung sozialer Leistungen im Unglücksfall!
Zwischenzeitlich hat sich die ausschließlich mit GdP-Mitgliedern besetzte JAV Köln dem Thema angenommen und setzt sich gemeinsam mit der PHJAV für eine Änderung ein. Vorab wurde das MIK NRW durch ein Anschreiben über die Ablehnende Haltung der GdP informiert. In diesem wird darum gebeten, die Absicherung von fleißigen und bestrebten Studierenden zu verbessern.
Wir bleiben dran!
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